19.03.10 - Existenzgründung in der Gastronomie

Wie vor jeder Existenzgründung, sollten Sie sich auch vor einer Existenzgründung in der Gastronomie die Frage stellen, welche Zielgruppe Sie ansprechen wollen und ob Sie genügend Eigenkapital haben oder ob Sie eine Finanzierungshilfe zum Beispiel von einer Bank in Anspruch nehmen müssen. Ausserdem sollten Sie ein passendes Unternehmenskonzept entwickeln. Eine übliche Gewerbeanmeldung reicht für das Gastgewerbe nicht aus. Möchten Sie einen Betrieb mit Alkoholausschank gründen, müssen Sie ausserdem noch die Gewerbeordnung (GewO) das Gaststättengesetz (GastG) und die Verordnung über den Betrieb von Gaststätten (Gast-VO) beachten.

Sie benötigen zur Existenzgründung Gastronomie mit Alkoholausschank eine Konzession (Erlaubnis) gem. § 2 (1) GastG. Diese Konzession müssen Sie beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Die Konzession wird sowohl für den Betreiber, als auch für den Betrieb ausgestellt. In dringenden Fällen kann die Erlaubnisbehörde auch eine vorläufige Konzession ausstellen. Dies können Sie in Anspruch nehmen, wenn noch einzelne Unterlagen fehlen. Jedoch ist diese vorläufige, für drei Monate gültige Konzession kostenpflichtig. Eine Konzessionsgebühr entspricht etwa einer halben Monatsmiete.

Um eine Konzession zur Existenzgründung Gastronomie zu erhalten müssen folgende Dinge nachgewiesen werden: persönliche Zuverlässigkeit (hier hinein fällt ein polizeiliches Führungszeugnis), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ), eine fachliche Eignung, sowie das die Betriebsräume geeignet sind.

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