20.02.12 - Altersvorsorgewirksame Leistungen mit Riester-Rente
Altersvorsorgewirksame Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die in einigen Branchen die Vermögenswirksamen Leistungen abgelöst haben. Wurden die Vermögenswirksamen Leistungen grundlegend zum Vermögensaufbau eingesetzt, sind die Altersvorsorgewirksamen Leistungen, die als AVWL abgekürzt werden, an die Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag gebunden. Hiermit reagieren die Arbeitgeber auf die drohende Senkung der Altersrente und unterstützen ihre Arbeitnehmer so beim Aufbau einer Zusatzrente, die dann im Alter ausgezahlt wird.
Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern Vorsorgewirksame Leistungen erhalten, können diese auf unterschiedlichen Wegen anlegen. Neben der Entgeltumwandlung zum Aufbau einer Rentenzusage durch den Arbeitgeber ist es auch möglich, eine Betriebsrente zu schaffen, die auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung basiert. Die meisten Empfänger von AVWL nutzen allerdings die dritte Variante zur Anlage, nämlich die Riester-Rente.
Die Riester-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge ist in Deutschland bereits weit verbreitet. Durch die Einzahlung der AVWL können Arbeitnehmer nun ebenfalls einen Riester-Vertrag nutzen und durch die Leistung des Arbeitgebers ihren eigenen Investitionsaufwand reduzieren. Sie müssen nun einen deutlich geringeren Betrag aus ihrem vorhandenen Einkommen aufwenden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Hierfür ist es nämlich notwendig, mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzuzahlen. Die Differenz zwischen dem notwendigen Mindestbetrag und den Leistungen des Arbeitgebers können dann auf Wunsch privat finanziert werden. Mit wenig Aufwand lässt sich so ein ansprechendes Kapital für die Altersversorgung aufbauen, um sich für das Alter eine monatliche Zusatzrente zu sichern, die die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gewährleistet.








